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Verkehrsunfall – was tun?

Wie man sich im Falle eines Falles richtig verhält, das wissen nur die wenigsten Autofahrer. Sie haben es zwar sicher einmal in der Fahrschule gelernt, doch das Wissen verblasst mit der Zeit immer mehr. Deshalb geben wir Ihnen in den folgenden Bereichen wichtige Tipps, wie Sie sich richtig verhalten, sollten Sie doch einmal in einen Unfall verwickelt werden. Dadurch können Sie nämlich nicht nur Ihre eigene Sicherheit erhöhen, sondern zeitgleich auch Ihre Ansprüche gegen die Unfallgegner wahren. Damit der Schaden korrekt abgewickelt werden kann, sollten Sie also direkt vor Ort beginnen, sich richtig zu verhalten.

Halten Sie sofort an!

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, müssen Sie unbedingt anhalten. Sie sind auch als vorbeifahrender Zeuge dazu verpflichtet, anzuhalten und zu helfen. Bewahren Sie dabei Ruhe und verfallen Sie keinesfalls in Panik. Überlegen Sie genau, was zu tun ist und teilen Sie die Aufgaben auf, wenn mehrere Helfer vor Ort sind.

Sichern Sie die Unfallstelle

Entscheidend ist es außerdem, dass Sie sofort die Unfallstelle sichern, um weitere Unfälle zu vermeiden. Das gilt insbesondere in der dunklen Jahreszeit. Verfahren Sie dazu, wie folgt:

  • Warnblinker einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen (ausreichenden Abstand beachten – Faustregel: Höchstgeschwindigkeit entscheidet über Abstand des Warndreieckes – bei Höchstgeschwindigkeiten von 80 km / h sollte es 80 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden)
  • Fahrbahn verlassen / auf Autobahnen hinter die Leitplanke stellen
  • Unfallfahrzeuge beleuchtet lassen

Leisten Sie erste Hilfe

Ebenfalls sollten Sie, sofern Sie dazu in der Lage sind, erste Hilfe leisten. Das kann Leben retten. Bringen Sie das Unfallopfer in die stabile Seitenlage, wenn es bewusstlos ist. Falls erforderlich, starten Sie die Wiederbelebungsmaßnahmen in Form von Herz-Druck-Massage und Mund-zu-Nase-Beatmung. Bergen Sie die Unfallopfer aus ihrem Fahrzeug, wenn sie aus eigener Kraft nicht mehr aussteigen können. Versorgen Sie alle offenen Wunden, wie Platz- oder Schnittwunden, soweit Sie diese erkennen können. Viele Unfallopfer erleiden einen Schock, so dass deren Kreislauf in den Keller sackt. Legen Sie dann die Füße des Opfers hoch. Nutzen Sie eine Wärmedecke, da Unfallopfer schnell auskühlen. Leisten Sie auch psychischen Beistand, reden Sie mit dem Opfer, damit es sich nicht alleine fühlt.

Rettung anfordern

Die Feuerwehr oder der Krankenwagen müssen unter der Notrufnummer 112 angefordert werden, wenn Personen verletzt oder eingeklemmt sind. Muss das Unfallfahrzeug geborgen werden, sind Flüssigkeiten, wie Öl oder Treibstoff ausgelaufen, ist die Verständigung der Rettungsdienste ebenfalls zwingend erforderlich. Am besten, Sie nutzen die klassischen W-Fragen, was, wann, wer, wie und wo, um die Rettungsdienste möglichst schnell und zielgerichtet informieren zu können. Eventuell stellt Ihnen die Rettungsstelle noch weitere Fragen, legen Sie also nicht sofort auf, wenn Sie den Unfall gemeldet haben.

Die Polizei informieren

Unter der 110 sollten Sie auch die Polizei verständigen, sofern dies erforderlich ist. Sinnvoll ist das, wenn Personenschäden vorliegen, es also Verletzte oder gar Tote gibt, aber genauso bei höheren Sachschäden. Sollte der Unfallverursacher geflüchtet sein, so muss die Polizei ebenfalls informiert werden, da das Delikt der Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt ist. Außerdem sollte die Polizei verständigt werden, wenn Sie den Verdacht haben, dass Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren. Ist die Schuldfrage des Unfalls nicht eindeutig geklärt, sollte ebenfalls die Polizei verständigt werden. Gleiches gilt, wenn Personen am Unfall beteiligt sind, deren ständiger Wohnsitz sich im Ausland befindet. Bei kleineren Blechschäden können Sie das Ganze auch ohne Polizei regeln, sofern die Schuldfrage klar ist. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, die Beweissicherung gründlich durchzuführen.

So führen Sie die Beweissicherung durch

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt worden sein, ist es wichtig, eine umfassende Beweissicherung durchzuführen. Sehen Sie sich um, ob es Zeugen gibt und notieren Sie Namen, Anschrift und Telefonnummer. Fertigen Sie Fotos der beschädigten Fahrzeuge an und bilden Sie auch die Unfallstelle selbst aus verschiedenen Blickwinkeln ab. Haben Sie keine Kamera dabei, nutzen Sie Ihr Handy. Fotografieren Sie genauso Unfallspuren direkt auf der Fahrbahn. Fertigen Sie zusätzlich Skizzen vom genauen Standort der Fahrzeuge an, die am Unfallort nicht beteiligt waren. Am besten ist es, wenn Sie mittels Kreide die Fahrzeugstellungen und Radstellungen markieren können. Notieren Sie ebenfalls, ob die Fahrbahn

  • wellig
  • abfallend
  • ansteigend
  • eben
  • uneben
  • nass
  • vereist
  • trocken oder
  • beschädigt

 war. Zusätzlich sollten Sie die Witterungsbedingungen notieren. Herrschten

  • Sonnenschein
  • Regen
  • Wind
  • Nebel
  • Schneetreiben

Zudem ist es wichtig, die Tageszeit, sowie die Licht- und Sichtverhältnisse zu notieren. Die Verkehrsführung selbst sollten Sie bei Ihren Notizen ebenso berücksichtigen. Bei unübersichtlichen Straßenführungen ist das mit aufzunehmen. Auch die Beschilderung, die Fahrbahnmarkierungen und eventuelle Signalgebungen sollten Sie aufzeichnen. Ferner notieren Sie bitte, ob die Unfallfahrzeuge beleuchtet waren oder nicht. Die Fahrzeuge sollten Sie erst dann von der Unfallstelle weg bewegen, wenn alle Spuren korrekt gesichert und die Beweissicherung erfolgt ist.

Datenaustausch bei Unfällen

Ebenfalls sollten Sie bei einem Unfall die Personalien von Zeugen aufnehmen. Die beiden Unfallbeteiligten müssen gegenseitig ihre Personalien austauschen, aber auch Angaben zur Versicherung, zur Versicherungsnummer, dem Fahrzeug und dem amtlichen Kennzeichen selbigens machen. Idealerweise wird noch an der Unfallstelle ein Unfallprotokoll angefertigt, das von den Beteiligten unterschrieben wird. Keine Sorge: Ein Unfallbericht stellt kein Schuldanerkenntnis dar.

Das sollten Sie außerdem beachten

Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie viele Dinge beachten. Das Wichtigste ist es, auch wenn die Sachlage klar erscheint, dass Sie kein Schuldeingeständnis unterzeichnen. Damit könnten Sie nämlich sehr schnell ihren Versicherungsschutz einbüßen. Setzen Sie lieber auf ein Unfallprotokoll, das Sie unterzeichnen. Lassen Sie sich auch vom Unfallgegner nicht einschüchtern. Bleiben Sie in der Gesprächsführung immer sachlich. Oftmals trifft gleichfalls die Polizei direkt am Unfallort ein. Leisten Sie keine Aussagen zum Unfallhergang, sondern verweisen Sie darauf, dass Sie diese nachreichen. Ein Schweigen kann nicht nachteilig ausgelegt werden, ein Schuldeingeständnis allerdings schon. Meist fertigt die Polizei ebenfalls einen Unfallbericht an, lesen Sie ihn genau durch und sofern Unstimmigkeiten vorhanden sind, bitten Sie um Korrektur selbiger, bevor Sie unterzeichnen. Sollten Sie später noch Fragen haben, ist es sinnvoll, sich gleich den Namen des Beamten und dessen Dienststelle zu notieren. Oftmals bietet Ihnen die Versicherung ein Schadensmanagement an. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen, denn häufig wird die Versicherung im eigenen Interesse handeln und Unfallschäden deshalb nicht neutral bewerten. Auch entsprechende Angebote von Unfallhelfern, wie etwa dem Mietwagenunternehmen, der Werkstatt oder dem Abschleppdienst sollten Sie nicht annehmen. Die Abwicklung des Schadens sollten Sie stets in eigenen Händen behalten, notfalls können Sie auch einen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen vertritt. Belege, die in direktem Zusammenhang mit dem Unfall stehen, sollten Sie sorgfältig aufbewahren. Sie dienen später als wichtige Beweise und können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu sichern.

Wie verhalten Sie sich bei Bagatellschäden?

Sollten Sie in einen Unfall mit reinen Blechschäden verwickelt sein, die sich ohne größeren finanziellen Aufwand beheben lassen, müssen Sie nicht zwingend die Polizei verständigen. Sie können diese Unfälle auch selbst regulieren. Dennoch sollten Sie nicht auf eine umfassende Beweissicherung verzichten. Ebenfalls ist es wichtig, einen Unfallbericht anzufertigen, der von allen Unfallbeteiligten unterzeichnet wird. Achten Sie genauso darauf, sich die Namen und Telefonnummern von Zeugen, sowie der Unfallbeteiligten zu notieren.

Was tun, wenn Sie ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben?

Der Klassiker unter den Unfällen ist das Anrempeln eines parkenden Fahrzeuges. Sie sind hier verpflichtet, am Unfallort zu warten und sich als Unfallverursacher zu erkennen zu geben. Das Hinterlassen von Name und Telefonnummer reicht in diesem Fall nicht aus. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit zu warten, wobei der Begriff sehr dehnbar ist. Mindestens eine halbe Stunde müssen Sie aber einplanen. Sind Sie in Eile, kann es auch sinnvoll sein, die Polizei zu rufen und den Schaden zu melden. Entfernen Sie sich aber keinesfalls vom Unfallort, das ist nämliche eine Straftat, unabhängig von der Höhe des Schadens. Auch beim Beschädigen eines parkenden Fahrzeugs gilt:

  • ausreichende Beweissicherung des Unfalls
  • kein Schuldeingeständnis unterzeichnen, selbst wenn die Sachlage klar ist – der Versicherungsschutz könnte gefährdet werden

Stellen Sie sich jetzt die Frage, ob Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen sollen, müssen Sie genau prüfen. Vielfach kann die Abwicklung über die Versicherung sinnvoller sein, da diese genau prüft, ob die eingeforderten Kosten des Unfallgegners gerechtfertigt sind. Allerdings steigen Sie dann in der Schadenfreiheitsklasse wieder auf. Prüfen Sie hier also genau.

Diese Dinge sollten Sie als Autofahrer immer mit sich führen

Da Sie als Autofahrer für jeden Fall gerüstet sein sollten, ist es wichtig, dass Sie folgende Utensilien stets im Handschuhfach aufbewahren:

  • Zettel und Stift
  • Vordruck für Unfallbericht
  • Einwegkamera mit Blitzlicht
  • Kreide

Diese Aufgaben übernimmt die Polizei bei Verkehrsunfällen

Die Polizei muss im Rahmen von Verkehrsunfällen verschiedene Aufgaben übernehmen. Welche das sind, zeigen wir Ihnen nachfolgend:

  • Aufnahme des Unfalls
  • Feststellung der Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen
  • Hilfeleistung am Unfallort, sofern nötig
  • Fahrbahn absperren und Verkehr notfalls umleiten bzw. regeln
  • Verständigung von Verkehrswarnfunk und Angehörigen der Unfallbeteiligten
  • Unfallhergang ermitteln
  • Untersuchung des Unfalls
  • Verfolgen von Verkehrsordnungswidrigkeiten und –Straftaten
  • Führen von Statistiken für die Unfallforschung


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